Hiermit möchte ich Arbeitgeber und Unternehmer aus Handwerks-, Industrie-, Elektroinstallationsunternehmen und Dienstleister ansprechen, die Elektrofachkräfte beschäftigten.
Mit meinen Inhouse-Jahresunterweisungen und Fachseminaren möchte ich Arbeitgeber und Unternehmer bei ihren Unterweisungspflichten unterstützen.
Bild- und Anschauungsmaterial, praktische Mess- und Prüftechnik helfen bei der Auffrischung von Fachkenntnissen, Vermittlung neuer Kenntnisse und Vermeidung elektrischer Unfälle .
Aus den Inhouse-Jahresunterweisungen und Fachseminaren ergeben sich für Ihr Unternehmen einige Vorteile:
Gut unterwiesene Mitarbeiter garantieren ein unfallfreies Arbeiten an, in und in der Nähe elektrischer Anlagen und sind für den Unternehmenserfolg unverzichtbar.
Ich lade Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten detailliert über mein Angebot zu informieren.
Unterweisung für die Elektroberufe:
Wiederholende Unterweisung für Elektrofachkräfte gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, §§ 1, 12 (1), der Betriebssicherheitsverordnung § 12, der UVV DGUV Vorschrift 1 § 4, der DIN VDE 0105 - 100 und der DIN VDE 0113 - 1.
Wiederholende Unterweisung für verantwortliche Elektrofachkräfte gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, §§ 1, 12 (1), der Betriebssicherheitsverordnung § 12, der UVV DGUV Vorschrift 1 § 4, der DIN VDE 0105 - 100 und der DIN VDE 0113 - 1.
Wiederholende Unterweisung für das sichere Schalten von Mittelspannungs-Schaltanlagen nach dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1), der Betriebssicherheitsverordnung § 12 (1), der DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 7, der DIN VDE 0105 - 100.
Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV - Teil 1: Grundlagen
Die Unterweisungen Schaltberechtigung Teil 1 „Grundlagen“ und der Teil 2 „Training“ bilden die Grundvoraussetzung für die Befähigung von Elektrofachkräften zum Schalten von elektrischen Mittelspannungsanlagen gemäß Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 für den erweiterten Arbeitsbereich.
Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV - Teil 2: Training
Befähigung der Elektrokräfte als Voraussetzung zur Erteilung der Schaltberechtigung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz § 7, § 12 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 für das berechtigte Schalten in elektrischen Anlagen bis 36 kV.
Die Errichternorm DIN VDE 0100 - Normen für Niederspannungsanlagen
Vermittlung von Fachkunde, Informationen, Inhalten und Auslegung der Errichternormen der Reihe DIN VDE 0100, die für die Planung, Prüfung und Änderung von elektrischen Anlagen erforderlich sind.
Diese Unterweisung ist eine Grundvoraussetzung für das Errichten, die Erstellung und Installation elektrischer Anlagen, sowie dessen gefahrlose Nutzung von Elektroenergie.
Das Prüfen elektrischer Anlagen - praktisches Prüfen
Praktische Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen mit Fehlersuche, wie das Erkennen und Beheben von Anlagenfehlern.
Sicherheitsbeleuchtung in bauliche Anlagen nach DIN VDE 0108-100 und DIN EN 1838
Fachliche Informationen und Grundlagen für das Bewerten, das Errichten, Prüfen von elektrischen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in baulichen Anlagen.
Wartung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in Gebäuden
Der Umgang mit elektrischen Anlagen im Bestand.
Jahresunterweisungen für die elektrofremden Berufe:
Fachkunde für die elektrotechnisch unterwiesene Person (Fk EUP)
Fachinformationen und Grundlagen für begrenzte Eingriffe in elektrischen Anlagen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 + 3
Jahresunterweisung für die elektrotechn. unterwiesene Person (JU EUP)
Wiederholende Unterweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 + 3 für elektrotechnisch unterwiesene Personen, die begrenzte Eingriffe in elektrischen Anlagen vornehmen.
Jahresunterweisung für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (JU EFK ffT)
Wiederholende Unterweisung für Beschäftigte, die als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten beschäftigt sind, gemäß dem ArbSchG § 12, der DGUV Vorschrift 1, 3 und dem DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Durchführung von Inhouse-Unterweisungen.